Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
cogvis software und consulting GmbH
1. Vertragsgegenstand
1.1. Cogvis (idF „Auftragnehmer“) entwickelt und vertreibt AAL-Lösungen (Active and Assisted Living) an Kunden (idF „Auftraggeber“) mit dem Ziel, pflegebedürftige und gesundheitsbewusste Personen sowie deren nahestehende Personen, z.B.: Angehörige, Pflegepersonal, in ihrem Alltag zu unterstützen.
1.2. Gegenstand dieser AGB ist das vom Auftragnehmer entwickelte System „cogivsAI“, welches einerseits den Verkauf der vom Auftragnehmer entwickelten Geräte umfasst, z.B.: Sturzsensoren, Dockingstations, etc. (idF „Hardware“ oder „Geräte“) und andererseits auch die vom Auftragnehmer dem Auftraggeber entgeltlich zur Verfügung gestellten Software Module, welche z.B. unterschiedliche Verhaltensanalysen von Personen, wie das Erkennen eines Sturzes oder Aufstehens einer Person, sowie Analyse der Ereignisse in Echtzeit ermöglichen (idF „Software Module“).
1.3. Zur effizienten Verwaltung der Hardware und der Software Module (z.B.: Aktivierung/Deaktivierung von Software Modulen, Verwaltung der Sensoren, diverse Einstellungsmaßnahmen, etc.) hat der Auftragnehmer eine Management Plattform entwickelt, zu welcher der Auftraggeber ebenfalls Zugang nach Maßgabe dieser AGB erhält (idF „Management Plattform“).
1.4. Der Auftraggeber kann unterschiedliche Pakete betreffend die vom Auftragnehmer angebotene Hardware sowie unterschiedliche Software Module auswählen. Der konkrete Umfang des Vertragsgegenstands zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ergibt sich daher aus dem vom Auftragnehmer erstellten und vom Auftraggeber schriftlich angenommenen Angebot und hinsichtlich der Software Module durch Aktivierung der Software Module durch den Auftraggeber über die Management Plattform.
2. Geltungsbereich
2.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge.
2.2. Die Leistungen des Auftragnehmers werden in den nachstehenden Punkten 3., 4., 5. und 6. näher beschrieben.
2.3. Die Vertragsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt mit schriftlicher Annahme des entsprechenden Angebots durch den Auftraggeber zustande. Mit Annahme des Angebots erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGB einverstanden.
3. Leistungsbeschreibung Hardware, Eigentumsvorbehalt
3.1. Der Auftragnehmer verkauft und liefert an den Auftraggeber die gekaufte Stückanzahl an Geräten (z.B.: Sturzsensoren/Dockingstations). Die Kosten und das Risiko des Transports trägt der Auftraggeber.
3.2. Der Auftragnehmer führt auch die Installation des/der gelieferten Geräts/Geräte in den Räumlichkeiten des Auftraggebers kostenpflichtig durch. Bei unsachgemäßer Installation des/der Geräts/Geräte seitens des Auftraggebers (oder unbefugter Dritter) erlöschen sämtliche Garantie und Gewährleistungsansprüche.
3.3. Jedenfalls nimmt der Auftragnehmer die Hardware gemeinsam mit dem Auftraggeber in Betrieb („Endabnahme“).
3.4. Eine technische Ersteinschulung erfolgt nach Installation der Hardware durch den Auftragnehmer kostenlos.
3.5. Die Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen im Eigentum des Auftragnehmers.
4. Leistungsbeschreibung Software Module
4.1. Der Auftraggeber erhält vom Auftragnehmer für die Dauer der Vertragsbeziehung das entgeltliche, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die von ihm aktivierten Software Module, ausschließlich in Ausübung seiner eigenen gewerblichen Tätigkeit, zu nutzen; hiervon ist insbesondere auch das entgeltliche, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht des Auftraggebers umfasst, für die vertragliche Dauer, in Ausübung seiner eigenen gewerblichen Tätigkeit, auf die Management Plattform zuzugreifen.
4.2. Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, die Software Module über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen, von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen.
4.3. Für die Nutzung der Management Plattform muss der Auftraggeber internetfähige Endgeräte zur Verfügung stellen.
4.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich für die Erbringung aller Leistungen nach diesem Pkt. 4 ausgewählter Drittanbieter (Subunternehmer) zu bedienen.
4.5. Bezogen auf einen Durchrechnungszeitraum von je einem Jahr gewährleistet der Auftragnehmer eine Systemverfügbarkeit der Software Module von 95 %, soweit dies in seinem Einflussbereich liegt; Unterbrechungen der Verfügbarkeit können z.B. zwecks Wartungen, Update oder Sicherung notwendig sein. Planmäßige Unterbrechungen der Verfügbarkeit mit Ausfallszeiten größer als 10 Minuten werden dem Auftraggeber spätestens 1 Werktag vor Durchführung bekannt gegeben.
5. Support & Wartung
5.1. Der Auftraggeber erhält eine einmalige kostenlose technische Einschulung nach Installation der Hardware (Pkt. 3.4.).
5.2. Werktags zwischen 09:00 und 17:00 Uhr steht dem Auftragnehmer unter +43 1 417 0 714 bzw. support@cogvis.ai eine Servicehotline mit First- und Second Level Support zur Problemmeldung kostenlos zur Verfügung. Die Servicehotline ist der direkte Ansprechpartner des Auftraggebers für alle Anfragen im Rahmen der Leistungen des Auftragnehmers. Außerhalb der genannten Supportdienstzeiten kann der Kunde Anfragen und Meldungen an folgende Emailadresse schicken: support@cogvis.ai.
5.3. Weiters sind folgende Support – und Wartungsleistungen im Entgelt für die aktivierten Software Module inkludiert:
- Regelmäßige Software Updates, sofern dies mit der beim Auftraggeber installierten Hardware kompatibel ist;
- Kontinuierliche Weiterentwicklung der Software Module
6. Service - Dienstleistungen
6.1. Der Auftragnehmer bietet folgende kostenpflichtige Service-Dienstleistungen nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber an:
- Installation der Hardware
- Fehlersuche beim Auftraggeber vor Ort
- Individualisierte Systemeinstellungen der Systeme beim Auftraggeber;
- Beratungsdienstleistungen;
- Weitergehende Schulungen;
7. Service - Dienstleistungen
7.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Einhaltung der Bestimmungen des österreichischen Datenschutzgesetzes 2000 und der Datenschutz-Grundverordnung in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere zur Einholung der allenfalls erforderlichen Zustimmungen zur Datenverarbeitung seiner Kunden im rechtlich notwendigen Ausmaß. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer für alle Verletzungen datenschutzrechtlicher Vorschriften, die nicht auf Versäumnisse des Auftragnehmers zurückzuführen sind, schad- und klaglos halten.
7.2. Die für die Installation der Hardware und Nutzung der Software Module am Standort des Auftraggebers notwendigen örtlichen, technischen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen werden vom Auftraggeber bereitgestellt. Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, internetfähige Endgeräte zur Verfügung zu stellen, damit der Zugang zur Management Plattform gewährleistet ist.
7.3. Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer im erforderlichen Umfang unentgeltlich bei der Erfüllung seiner vertraglich vereinbarten Leistungen, beispielsweise durch Bereitstellung von Mitarbeitern, Arbeitsräumen, sowie Mitwirkung an Spezifikationen, Tests, etc. Insbesondere hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer ein sachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung steht.
7.4. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zu Beginn der Vertragsbeziehung schriftlich eine Emailadresse oder einen anderen Kommunikationskanal bekannt zu geben, unter welchem der Auftraggeber vom Auftragnehmer kontaktiert werden kann und welcher vom Auftraggeber auch in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal täglich, abgerufen wird.
7.5. Der Auftraggeber hat für die ordnungsgemäße Bedienung der Hardware und der Software Module zu sorgen.
7.6. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer unverzüglich ab Erkennbarkeit alle Fehler und Störungen bei der Nutzung der Hardware oder der Software Module schriftlich an folgende Emailadresse mitzuteilen: support@cogvis.ai. Allenfalls notwendige Überprüfungen, Begutachtungen oder Wartungsleistungen durch den Auftragnehmer vor Ort beim Auftraggeber sind zu einem im gegenseitigen Einvernehmen festgesetzten Termin durchzuführen. Der jeweilige Zeitaufwand ist vom Auftraggeber schriftlich zu bestätigen.
7.7. Der Auftraggeber wird durch Schulung und Information seines Personals vermeiden, dass der Auftragnehmer zu Wartung- oder Fehlerbehebungseinsätzen angefordert wird, obwohl nur Bedienungsfehler vorliegen. Wird der Auftragnehmer für einen Wartungs- oder Fehlerbehebungseinsatz angefordert, obwohl ein Bedienungsfehler vorliegt, hat der Auftragnehmer das Recht, zusätzliches Entgelt für die erbrachte Leistung als Service-Dienstleistung gemäß Pkt. 6 zu verrechnen.
8. Entgelt, Verzug, Verzugszinsen
8.1. Die Abrechnung aller erbrachten Leistungen erfolgt nach Maßgabe des vom Auftraggeber angenommenen Angebots. Es gelten die im Angebot (bzw. für neu hinzugekommen Module die im Aktivierungszeitraum auf der Management Plattform angeführten) Abrechnungs- und Preisstaffeln, Zahlungsmodalitäten und Rabattbestimmungen. Alle Preise verstehen sich netto in Euro, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
8.2. Entgelte für Hardwareprodukte sind ab Lieferung sofort zur Zahlung fällig. Entgelte für Service-Dienstleistungen werden nach Aufwand abgerechnet und nach erbrachter Leistung in Rechnung gestellt. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind sämtliche Rechnungsbeträge sofort mit Rechnungslegung fällig und zahlbar innerhalb von acht Tagen ohne jeden Abzug.
8.3. Entgelte für die Software Module werden grundsätzlich jährlich im Vorhinein abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
8.4. Ist die Abbuchung im Rahmen einer Einzugsermächtigung nicht möglich (z.B. wegen unrichtig angegebener Kontodaten oder mangels Deckung) und wird von eine Rückrechnungsgebühr fällig, wird diese an den Auftraggeber weiterverrechnet.
8.5. Alle Preise sind wertgesichert und werden an den VPI 2015 oder an einen an seine Stelle tretenden Index gekoppelt. Die Preisanpassung erfolgt jährlich per 1. Jänner. Darüber hinausgehende Preisanpassungen werden vom Auftragnehmer mindestens 3 Monate vorher angekündigt. Sollte der Auftraggeber eine solche Anpassung nicht akzeptieren, so ist er zur Kündigung dieses Vertrages berechtigt. Kündigt er nicht schriftlich bis zum Inkrafttreten der Preisanpassung, so gilt dies als Einverständnis.
8.5. Der Auftragnehmer ist bei jeglichem Zahlungsverzug berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen und Lieferungen zu verweigern.
9. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Zessionsverbot
9.1. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eigene Forderungen mit den Verbindlichkeiten gegenüber dem Auftragnehmer zu kompensieren.
9.2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen, sei es wegen nicht vollständiger oder verspäteter Lieferung oder Leistungserbringung, oder wegen Garantie oder Gewährleistungsansprüchen, ganz oder teilweise zurückzuhalten.
9.3. Die Abtretung von Forderungen und Ansprüchen des Auftraggebers ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Auftragnehmers zulässig.
10. Liefertermin und Teillieferungen
10.1. Wird kein Liefertermin für die Lieferung der Geräte vereinbart, so wird die Lieferung vom Auftragnehmer entsprechend den jeweils üblichen Lieferfristen des Auftragnehmers eingeplant und der Liefertermin dem Auftraggeber bekannt gegeben.
10.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, oder deren Lieferungen oder Leistungen teilbar sind, ist der Auftragnehmer berechtigt in Teilschritten zu liefern oder Teilleistungen zu erbringen und nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Erfüllung einer Teilleistung Rechnung zu legen.
11. Vertragsdauer und Kündigung
11.1. Die Vereinbarungen über die Nutzung von Software Modulen werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.
11.2. Die Mindestlaufzeit dieser Vereinbarung beträgt 12 Monate.
11.3. Festgehalten wird, dass der Auftraggeber stets das Recht hat, einzelne Software Module über die Management Plattform ohne Einhaltung einer Frist zu deaktivieren, sodass für die Dauer der Deaktivierung das deaktivierte Software Modul stillgelegt ist und der Auftragnehmer für die Dauer der Deaktivierung auch keinerlei Leistungen betreffend das stillgelegte Software Modul zu erbringen hat.
11.4. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen, falls der vertragsgemäße Zustand nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist hergestellt wird.
11.5. Der Auftragnehmer hat ein Recht auf außerordentliche Kündigung bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder bei Abweisung eines Antrages auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels hinreichenden Vermögens.
11.6. Jede Kündigung hat schriftlich per eingeschriebenem Brief zu erfolgen.
11.7. Der auf den Servern des Auftragnehmers allenfalls gespeicherte Datenbestand des Auftraggebers ist durch letzteren rechtzeitig vor dem Tag der Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses auf sein lokales System herunterzuladen. Der Auftragnehmer wird den Datenbestand sowie die Zugangskennungen nach Ablauf der einschlägigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unwiderruflich löschen.
12. Gewährleistung
12.1. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik Funktionsstörungen von Computerprogrammen und -systemen selbst bei größter Sorgfalt auftreten können. Sofern vom Auftragnehmer Systemanforderungen und/oder Installationsbedingungen angegeben werden, sind diese mit bestmöglicher Sorgfalt erstellt. Aufgrund der dennoch vorhandenen technischen Unwägbarkeiten kann jedoch auch bei Einhaltung der Systemanforderungen und Installationserfordernisse für das fehlerlose Funktionieren der gelieferten Geräte und zur Verfügung gestellten Software Module keine Gewähr geleistet werden. Insbesondere kann nicht gewährleistet werden, dass alle gewünschten Vorfälle (wie zB Stürze, Aufsetzen, etc. ) erkannt werden.
12.2. Bei Bereitstellung der Software Module schuldet der Auftragnehmer ein fachgerechtes Bemühen und eine sorgfältige Leistungserbringung dem aktuellen Stand der Technik entsprechend. Kurze, geringfügige Unterbrechungen bei den Software Modulen bzw. Fehler, die trotz sorgfältigem und dem Stand der Technik entsprechendem Betrieb auftreten, stellen keinen Mangel dar.
12.3. Der Auftraggeber wurde auch darüber aufgeklärt und akzeptiert, dass aufgrund der derzeitigen physikalischen, optischen und technischen Möglichkeiten bei einem 3D-basierten Verfahren, wie dies bei einem Sturzsensor zum Einsatz kommt, eine 100%ige Genauigkeit der Tiefendaten vom Auftragnehmer nicht gewährleistet werden kann.
12.4. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung durch den Auftraggeber, Verseuchung mit Computerviren, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, Abweichungen von den Installations- Lager- oder Bedienungsbedingungen sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
12.5. Der Datentransfer zwischen einem 3D Smartsensor und der Management Plattform erfolgt über Datenfernübertragung bzw. Internet mit Datenverschlüsselung. Dieser Datentransfer wird vom Auftragnehmer, oder einem von diesem beauftragten Dritten, entsprechend dem Stand der Technik verschlüsselt. Der Auftragnehmer leistet jedoch nicht Gewähr dafür, dass der Datentransfer über fremde Systeme, insbesondere das Internet bzw. Telekommunikationsnetze, nicht von Dritten möglicherweise verfolgt, aufgezeichnet oder verfälscht wird. Der Auftragnehmer wird angemessene, marktübliche Schutzmaßnahmen ergreifen, um den Datentransfer bzw. die Management Plattform vor unrechtmäßigen Eingriffen Dritter zu schützen.
12.6. Bei Störfällen und Beanstandungen jeglicher Art hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich an folgende Emailadresse support@cogvis.ai über die näheren Umstände und möglichen Ursachen des Störfalls zu informieren und ihn nach Möglichkeit bei der Suche nach der Störungsursache zu unterstützen.
12.7. Alle Mängel müssen bei sonstigem Ausschluss der Gewährleistung innerhalb von vier Wochen nach ihrer Entdeckung schriftlich gerügt werden, und zwar mit einer detaillierten Beschreibung des Mangels zusammen mit einer ausreichenden Dokumentation.
12.8. Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, hat der Auftragnehmer die Wahl, seiner Gewährleistungspflicht zunächst durch Verbesserung oder Ersatzlieferung nachzukommen. Zwecks Erfüllung der Gewährleistungspflicht hat der Auftraggeber den Auftragnehmer während dessen Normalarbeitszeit Zugang zu Hard- und Software vor Ort und bei Bedarf Zugang über Datenleitungen zu ermöglichen.
12.9. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer bei Auftreten von Mängeln eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Fehlerbeseitigung zu geben. Bei Fehlschlagen der Beseitigung wird das vom Auftraggeber geschuldete Entgelt für den betreffenden Monat im Ausmaß der Beeinträchtigung der Leistungserbringung gemindert. Bei gravierenden Mängeln, welche die Nutzung der Module unmittelbar und wesentlich beeinträchtigen und nicht binnen einer angemessenen Frist durch den Auftragnehmer beseitigt werden können hat der Auftraggeber das Recht zur vorzeitigen Vertragsauflösung.
12.10. Regressansprüche gegenüber dem Auftragnehmer, insbesondere nach §933b ABGB, sind ausgeschlossen.
13. Haftung
13.1. Der Auftragnehmer haftet keinesfalls für den mit der Verwendung der Hardware und der Software Module beim Auftraggeber bezweckten Erfolg.
13.2. Die Nutzung der Produkte und Leistungen des Auftragnehmers erfolgt auf eigene Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist insbesondere darüber informiert und bestätigt hiermit, dass die gelieferte Hardware und die bereitgestellten Software Module lediglich Hilfsmittel zur Unterstützung von Pflegekräften darstellen und ihre Nutzung keinesfalls die Konsultation eines Arztes, Unterstützung durch Pflegepersonal, sowie medizinische Diagnosen, Behandlungen bzw. generell fachkundige Aufsicht und Betreuung welcher Art auch immer ersetzt. Aus den vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen kann insbesondere kein Rückschluss auf den Gesundheitszustand einer Person geschlossen werden.
13.3. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass bei den mittels 3D-basierten Verfahrens erstellten Bewegungsdaten eine 100%ige Genauigkeit bzw. Treffsicherheit technisch nicht gewährleistet werden kann. Der Auftragnehmer haftet somit nur dafür, dass das von ihm eingesetzte Verfahren dem Stand der Technik entspricht.
13.4. Der Auftragnehmer haftet für Sachschäden nur bei grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Beweislast trifft den Auftraggeber. Eine Haftung des Auftragnehmers für Folgeschäden, bloße Vermögensschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
13.5. Der Auftraggeber hat nach Maßgabe des Pkt. 7.4. regelmäßig, mindestens jedoch einmal täglich, zu überprüfen, ob er Benachrichtigungen vom Auftragnehmer hinsichtlich Funktionsstörungen/ Ausfällen von Sensoren vom Auftraggeber erhalten hat. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, so trifft den Auftragnehmer für Schadensfälle, die daraus resultieren, dass der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nachgekommen ist, keine Haftung.
13.6. Der Auftragnehmer sorgt auf seinen Systemen für einen angemessenen Virenschutz. Sollten dem Auftragnehmer Kosten für die Problembearbeitung, Analyse und Behebung, die durch Viren auf den Systemen des Auftraggebers hervorgerufen werden, entstehen, so werden diese dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
13.7. Der Auftragnehmer setzt angemessene Maßnahmen, die den Verlust von Daten des Auftraggebers verhindern, etwa durch Schutz vor nicht autorisierten Zugriffen (sowohl physisch als auch elektronisch). Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur dann, wenn er seiner Pflicht zur Datensicherung nicht nachgekommen ist.
13.8. Für Störungen der Internetverbindung des Auftragnehmers ist dieser nicht verantwortlich, wenn die Störungen auf Versäumnisse seines Access-Providers zurückzuführen sind. Letzterer ist nicht als Gehilfe des Auftragnehmers anzusehen.
13.9. In jedem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf EUR 10.000 beschränkt.
14. Sonstiges
14.1. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig, so wird dadurch die Wirksamkeit und Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige bzw. unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame und gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem in diesen Bedingungen hervorleuchtenden Vertragszweck am nächsten kommt.
14.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zur Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch den Auftragnehmer. Sollte die Zustimmung durch den Auftragnehmer erteilt werden, so genießen im Fall von Widersprüchen der Geschäftsbedingungen die AGB des Auftragnehmers Vorrang.
14.3. Nebenabreden und Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
14.4. Änderungen dieser vereinbarten AGB werden spätestens einen Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens unter Hinweis auf die betroffenen Bestimmungen angeboten. Dies erfolgt per E-Mail oder schriftlich an die dem Auftragnehmer zuletzt bekannt gegebene Adresse. Die Zustimmung des Auftraggebers gilt als erteilt, wenn beim Auftragnehmer vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens kein Widerspruch (mittels E-Mail oder schriftlich) des Auftraggebers einlangt. Darauf wird der Auftragnehmer den Auftraggeber im Änderungsangebot auch hinweisen. Außerdem wird der Auftragnehmer eine vollständige Fassung der neuen AGB auf seiner Internetseite veröffentlichen. Auch darauf wird der Auftraggeber im Änderungsangebot hinweisen.
14.5. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wien, Innere Stadt.
14.6. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
Stand 12.11.2024